
entscheidbar.infoBeratungspraxis für Patientenverfügung
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Dr. Kleffmann ist Facharzt für Neurochirurgie und hat seinen juristischen Masterabschluss an der Westfälischen Wilhems Universität Münster gemacht. Neben der ärztlichen Tätigkeit beschäftigt er sich seit Jahren wissenschaftlich mit dem Thema Patientenverfügung. Er ist Autor zahlreicher Publikationen und Referent zum Thema bei vielen nationalen Kongressen. Er ist Gründer von entscheidbar.info.
Dr. Roth ist Facharzt für Neurologie und Leitender Oberarzt der Neurologischen Klinik am Klinikum Kassel. Als früherer Oberarzt der neurologischen Intensivstation, Mitglied des Ethikkomitee und Organspendebeauftragter der DSO am Klinikum Kassel ist er in besonderer Weise mit kritischen Entscheidungen am Lebensende vertraut.
Herr Arnold war lange Jahre Richter am Amtsgericht Kassel in Betreuungssachen. Er ist Gründungsmitglied des Ethikkomitee Durch langjährige Lehrtätigkeit in der Ausbildung von Palliativmedizinern. Referententätigkeit in Fortbildungen von Ärzten und Assistenzpersonal mit dem Schwerpunkt Selbstbestimmungsrecht und Eigenverantwortlichkeit des Patienten, ist er in besonderer Weise mit der Thematik vertraut.
Um das Bewusstsein für die Wichtigkeit von Patientenverfügungen zu stärken veröffentlichte die Hessisch Niedersächsischen Allgemeinen (HNA) einen ausführlichen Artikel zu der Thematik. Wir halfen dabei als Ansprechpartner und sind im Artikel als Beratungsstelle empfohlen. Sie können den Artikel als PDF hier herunterladen:
Für "Nordhessen lebt gesund" der Hessisch Niedersächsischen Allgemeinen (HNA) gab Dr. med. J. Kleffmann ein längeres Interview zum Thema Patientenverfügung. Besonders geht es in dem Interview um die Möglichkeiten und Grenzen der Verfügung. Sie können das gesamte Interview als PDF hier herunterladen:
BGH fordert konkrete Ausführungen in Patientenverfügungen: Mit Beschluss vom 6. Juli 2016 (XII ZB 61/16) hat der Bundesgerichtshof (BGH) u.a. Stellung zu der Frage genommen, welche inhaltlichen Voraussetzungen an eine Patientenverfügung zu stellen sind. In dem Beschluss führt der BGH aus, dass eine Patientenverfügung im Sinne des § 1901a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nur dann unmittelbare Bindungswirkung entfaltet, wenn ihr konkrete Entscheidungen des Betroffenen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen entnommen werden können. Unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts (BT-Drucks. 16/8442, S. 15), mit welchem das Rechtsinstitut der Patientenverfügung im Betreuungsrecht verankert wurde, macht der BGH deutlich, dass die Äußerung "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" zu wünschen, jedenfalls für sich genommen nicht die für eine wirksame Patientenverfügung erforderliche hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung darstellt. Die insoweit erforderliche Konkretisierung kann aber gegebenenfalls durch die Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen oder die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen erfolgen. Dieser Beschluss setzt die bisherige Rechtsprechung des BGH fort und konkretisiert sie. Im konkreten Fall wurde in der Patientenverfügung zwar festgehalten, dass lebensverlängernde Maßnahmen zu unterbleiben haben, die Ausführungen waren nach Auffassung des BGH aber nicht konkret genug. Der BGH bewertete sie lediglich als allgemeine Aussage und nicht als konkrete Benennung und Entscheidung des Betroffenen zum gegebenen Krankenzustand. Die künstliche Ernährung durfte nicht eingestellt und die Magensonde nicht entfernt werden..
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Am 19. Oktober 2016 werden Dr. med. J. Kleffmann und Sr. Rotraud Helle im städtischen Krankenhaus Maria-Hilf in Brilon einen Vortrag zum Thema "Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht" halten. Die beiden Referenten werden Sie umfangreich über diese Themen informieren und Sie darüber aufklären, was Sie bei der Abfassung einer Patientenverfügung und/oder einer Vorsorgevollmacht beachten müssen. Darüber hinaus nehmen sie sich Zeit für Ihre Fragen. Weitere Informationen können Sie der Einladung entnehmen:
Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich selbst keine Entscheidung mehr treffen kann? Nur eine Minderheit der Bevölkerung informiert sich rechtzeitig und trifft eine rechtliche Vorsorge. Doch damit Sie auch im Ernstfall Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren können, sollten Sie sich rechtzeitig über die Themen „Patientenverfügung“ und „Vorsorgevollmacht“ informieren. Am 19.10.2016 um 18:30 Uhr erhalten Sie bei einem Vortrag von Dr. med Jens Kleffmann und Schwester Rotraud Helle im Konferenzsaal (4. Etage) des Krankenhauses Maria-Hilf Brilon Informationen aus erster Hand. Auch für Ihre Fragen nehmen sich die Referenten Zeit. Der Eintritt ist kostenlos. Weitere Informationen können Sie der Einladung entnehmen:
Seit heute sind wir mit unserer neuen Webseite über entscheidbar.info vertreten.